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Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle von der Maier+Bünter AG mit ihren Kunden abgeschlossenen Verträge und bilden integrierenden Bestandteil derselben. Mit einem Kunden schriftlich abgeschlossene Einzelverträge gehen den AGB vor, sofern sie damit in Widerspruch stehen.
Die Maier+Bünter AG ist nicht an Geschäftsbedingungen des Kunden gebunden, welche mit den vorliegenden AGB in Widerspruch stehen, diese ersetzen oder abändern.
Vertragsbeginn
Ein Vertrag mit einem Kunden tritt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Maier+Bünter AG bzw. durch die vorbehaltlose mündliche oder schriftliche Annahme einer schriftlichen Offerte der Maier+Bünter AG durch den Kunden in Kraft.
Preise und Zahlungskonditionen
Ab Versand einer Offerte sind die offerierten Preise für 3 Monate bindend.
Die Mehrwertsteuer ist in den offerierten Preisen nicht eingerechnet.
Rechnungen sind innert 30 Tagen seit dem Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5% p.a. Die Verrechnung mit allfälligen Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
Eventuelle Einwände gegen eine Rechnung sind innert 5 Tagen seit Erhalt der Rechnung schriftlich vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Maier+Bünter AG.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Erfüllung von Formerfordernissen des Eigentumsvorbehaltes auf erste Aufforderung mitzuwirken.
Lieferbedingungen
Angegebene Lieferfristen sind lediglich Richtwerte, die keine vertragliche Verpflichtung der
Maier+Bünter AG begründen.
Nutzen und Gefahr an der bestellten Ware geht auf den Kunden über, wenn die Ware zur Versendung abgegeben wurde. Bei Selbstabholung durch den Kunden ab dem Lager in Kloten geht Nutzen und Gefahr über, sobald die Maier+Bünter AG dem Kunden die Abholbereitschaft angezeigt hat.
Sämtliche Preise verstehen sich ab dem Lager in Kloten. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Kosten für die Lieferung werden nach aktuellen Tarifen verrechnet.
Dem Kunden werden pro gelieferte Palette weitere CHF 15.00 verrechnet; bei Retournierung der Paletten werden CHF 12.00 pro Palette zurückerstattet.
Der Kunde hat dafür besorgt zu sein, dass die Lieferung an dem von der Maier+Büner AG angezeigten Lieferdatum von ihm oder einem von ihm beauftragten Dritten entgegengenommen wird. Die Maier+Bünter AG bzw. der eingesetzte Transporteur ist berechtigt, die Lieferung vor den Räumlichkeiten des Kunden zu deponieren, wenn der Kunde bzw. ein beauftragter Dritter am angezeigten Liefertermin (zu Geschäftszeiten) nicht anwesend ist.
Mängelrüge
Weist eine Lieferung bzw. eine Teillieferung Mängel auf, so hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens aber innert 3 Arbeitstagen nach Übernahme der Ware, auf jeden Fall aber vor dem Einbau der Ware, schriftlich bei der Maier+Bünter AG geltend zu machen. Dabei sind die behaupteten Mängel genau zu bezeichnen.
Wird die Mängelrüge nicht innert Frist erhoben, so gilt die Lieferung bzw. die Teillieferung als abgenommen.
Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung gehen Folgekosten zu Lasten des Kunden.
Erst beim Verlegen erkennbare Mängel sind unmittelbar nach dem Beginn der Verlege-Arbeiten zu rügen,
d.h. spätestens nach dem Verlegen von 1-2 m².
Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Käufer die Ware nicht persönlich entgegennimmt.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Nuancen-Unterschiede zwischen den Mustern der Ausstellung und den Lieferungen auftreten können. Es kann bei gebrannten keramischen Platten und Naturstein-Platten kein Gewähr für Nuancen-Gleichheit übernommen werden. Es handelt sich dabei nicht um Fehler/Mängel der verwendeten Rohstoffe oder deren Verarbeitung, sondern vielmehr um eine natürliche Eigenschaft (SIA 248).
Retourwaren
Die Rücknahme von Materialien erfolgt nur nach vorgängiger Einwilligung der Maier+Bünter AG und unter Vorweisung von Rechnungs- oder Lieferscheinkopie mit einem Abzug von 20% des Verkaufspreises.
Ein Rechtsanspruch auf Rücknahme besteht nicht.
Gewährleistung und Haftung
Maier+Bünter AG schliesst jegliche Gewährleistung aus:
1 wenn die Waren nicht ordnungsgemäss kontrolliert werden und die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt;
2 wenn ein Schaden auf eine Verlegung durch den Kunden oder durch Dritte zurückzuführen ist, welche nicht
2 den einschlägigen SIA-Normen oder anerkannten Regeln der Baukunst entspricht oder sonstwie fehlerhaft
2 ist;
3 wenn der Kunde oder ein Dritter unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornimmt;
4 wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend geeignete Massnahmen zur
2 Schadensminderung trifft;
5 bei unsachgemässer Verwendung, Behandlung, Reinigung bzw. Wartung, bei natürlicher Abnützung, bei
2 übermässiger Beanspruchung und ähnlichen Fällen.
Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird nur für jene Eigenschaften übernommen, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesichert bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Die Maier+Bünter AG lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, Auflösung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere infolge Warenmangels oder Lagerknappheit ab.
Für Schäden die beim Entlad entstehen, haftet ausschliesslich der Transporteur. Der Sachverhalt ist deshalb mit dem vor Ort anwesenden Chauffeur direkt festzustellen und schriftlich festzuhalten.
Maier+Bünter AG haftet nur bei Nachweis rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Vor dem Einbau sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränkt auf den unentgeltlichen Ersatz des mangelhaften Materials. Andere und weitergehende Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung (insbesondere für direkte oder indirekte Mangelfolgeschäden bzw. für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind) werden hiermit wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen und Zulieferanten von Maier+Bünter AG wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Besondere Bestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, oder sollten die AGB eine Lücke aufweisen, ist die Wirksamkeit bzw. die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Eine unwirksame bzw. ungültige Bestimmung ist durch die Auslegung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinngehalt und dem erstrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Auf diese AGB und auf den Vertrag mit dem Kunden ist schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand, unter Verzicht auf den ordentlichen Gerichtsstand des Kunden, ist Kloten.
Maier+Bünter AG hat jedoch das Recht, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
> DOWNLOAD PDF: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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